Wie die Gemeinde Vilters-Wangs mitteilt, steht für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ab 21. Juli 2023 ein vereinfachtes Anmeldeverfahren zur Verfügung.
Die Gemeindeverwaltung im Rathaus in Vilters-Wangs im Kanton St. Gallen.
Die Gemeindeverwaltung im Rathaus in Vilters-Wangs im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich. Ab 21. Juli 2023 steht ein überarbeiteter und vereinfachter Anmeldeprozess zur Verfügung.

Neu wird für die Anmeldung kein SG-Login mehr benötigt und die Registrierung wurde deutlich vereinfacht.

Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet.

An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.

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